50 Prozent Reisepreis-Minderung wegen Tsunami-Schäden
Köln (dpa) - Ein Kölner Reiseveranstalter muss die Hälfte des Preises für eine Pauschalreise auf die Malediven zurückzahlen, weil der Ferienort durch den Tsunami noch stark in Mitleidenschaft gezogen war. Das hat das Kölner Amtsgericht entschieden.
Köln (dpa) - Ein Kölner Reiseveranstalter muss die Hälfte des Preises für eine Pauschalreise auf die Malediven zurückzahlen, weil der Ferienort durch den Tsunami noch stark in Mitleidenschaft gezogen war. Das hat das Kölner Amtsgericht entschieden.
Demnach hatte eine dreiköpfige Familie im Frühjahr 2005 auf der Insel Lohifushi unter gravierenden Reisemängeln durch die Tsunami-Flutwelle gelitten. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor. (Az:133 C 29/06)
Der Reisveranstalter hatte schriftlich versichert, dass die Schäden durch den Tsunami im Dezember 2004 im darauf folgenden April komplett beseitigt wären. Die Realität vor Ort sah jedoch anders aus. In der gebuchten Hotelanlage auf den Malediven waren 54 Bungalows völlig zerstört, und die Hälfte der Insel war abgesperrt. Zudem waren die Sportplätze in der Hotelanlage nicht benutzbar und die Ostseite der Insel mit Trümmergrundstücken übersät. Besonders litt die Familie rund um die Uhr unter massiver Lärmbelästigung durch Aufräumarbeiten mit Baggern und Kreissägen auf dem Hotelgelände.
Diese Reisemängel rechtfertigten eine Reisepreisminderung von 50 Prozent, urteilte die Kölner Richterin, die besonders darauf verwies, dass der Reiseveranstalter «die ohnehin geschuldete mangelfreie Reiseleistung» noch einmal extra in dem Schreiben zugesichert hatte.
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