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Mittwoch, 27. Juni 2007

Auch Handwerker müssen Nachtruhe einhalten

Berlin (dpa/tmn) - «Morgenstund hat Gold im Mund» - dieses Motto beherzigen Handwerker manchmal allzu sehr. Aber auch Klempner, Elektriker und Co. müssen jedoch Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen.

Berlin (dpa/tmn) - «Morgenstund hat Gold im Mund» - dieses Motto beherzigen Handwerker manchmal allzu sehr. Aber auch Klempner, Elektriker und Co. müssen jedoch Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen.

Die Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr sei einzuhalten, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin. Abgesehen davon sei Handwerker-Lärm grundsätzlich ein Grund, die Miete zu kürzen. In welcher Höhe gekürzt werden kann, hängt Ropertz zufolge davon ab, woher der Lärm kommt und wie die Intensität ist. «Habe ich einen Monat lang Dauerlärm direkt in meinem Haus, kann ich die Miete um 50 Prozent kürzen.» Hält der Krach nur eine Woche an, sei eine Reduzierung der Miete um 12,5 Prozent drin.

Auch wenn die Handwerker im Nachbarhaus arbeiten, kann die Miete gekürzt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob der eigene Vermieter etwas für den Lärm kann oder nicht. «Baulärm ist ein Mangel an der Mietsache, der zur Kürzung berechtigt», erläutert Ropertz das Prinzip.


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