Bauarbeiten am Arbeitsplatz: Normaler Lärm gilt als zumutbar
Dortmund/Heidelberg (dpa/tmn) - Hämmern, Klopfen, Bohren - gibt es in einem Bürohaus Bauarbeiten, sind die Angestellten schnell mit den Nerven am Ende. Die Frage, wie viel Baulärm hingenommen werden muss, ist aber Verhandlungssache.
«Zunächst mal hat man natürlich Anspruch auf einen ruhigen Arbeitsplatz», erläutert Peter Becker von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund. Es sei erwiesen, dass Lärm geistig anspruchsvolle Arbeit erschwere. In Arbeitsschutzverordnungen sei geregelt, dass Bauarbeiten so leise sein müssten, wie «nach Art des Betriebes möglich».
Ein Lärm-Grenzwert von 80 beziehungsweise 85 Dezibel im Mittel von acht Stunden dürfe dabei nicht überschritten werden. Allerdings werde dies durch einzelne Umbauten wohl eher nicht erreicht. Becker rät entnervten Angestellten, mit ihrem Chef zu sprechen. «Der hat ein Interesse daran, dass sie gesund bleiben und eine gescheite Arbeit machen.» Der Vorgesetzte könne dann mit der Baufirma verhandeln, dass besonders viel Krach machende Arbeiten in Randzeiten erledigt werden.
Auch Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg rät zur Abstimmung untereinander. «Bei Baumaßnahmen muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen. Man kann nicht ein Büro umbauen, in dem man es fingerhutweise abträgt.» Beide Seiten müssten ein «gewisse Maß an Rücksichtnahme» an den Tag legen.
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