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Friday, 19. October 2007

Buchung per Kreditkarte: Versicherungsbedingungen prüfen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer Reisen per Kreditkarte bezahlt, sollte darüber im Bilde sein, welche Summe die damit automatisch verbundene Rücktrittskostenversicherung einschließt. Reisende sollten sich dabei nicht auf Angaben von Reisebüromitarbeitern verlassen.


Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer Reisen per Kreditkarte bezahlt, sollte darüber im Bilde sein, welche Summe die damit automatisch verbundene Rücktrittskostenversicherung einschließt. Reisende sollten sich dabei nicht auf Angaben von Reisebüromitarbeitern verlassen.

Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. Sie verweist darin auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-19 O 209/06). Im verhandelten Fall ging es um eine Reise für sechs Personen, die insgesamt etwa 30 000 Euro kosten sollte. Der spätere Kläger bezahlte per Kreditkarte. Er verzichtete dabei auf eine separat abgeschlossene Rücktrittskostenversicherung und verließ sich auf die Mitarbeiter im Reisebüro, denen zufolge die Stornokosten für alle sechs Urlauber durch die Kreditkarte abgesichert seien. Tatsächlich deckte die Karte nur für zwei Urlauber die Kosten im Fall eines Reiserücktritts ab. Als die Touristen am Abflugtag die Tour wegen eines Trauerfalls stornierten, blieben sie daher auf Kosten von gut 21 000 Euro sitzen.

Der Kreditkarteninhaber verklagte das Reisebüro - und verlor den Prozess. Das Reisebüro müsse nur auf die Existenz von Reise-Rücktrittskostenversicherungen hinweisen, nicht aber über die Versicherungsbedingungen einzelner Anbieter aufklären, befand das Gericht. Ein Reisender dürfe nicht davon ausgehen, dass die Mitarbeiter «besondere Fachkunde» hinsichtlich der Bedingungen einer einzelnen Kreditkarte besitzen. Vielmehr hätte der Mann in den drei Monaten zwischen Buchung und Reisetermin selbst feststellen können, «welche Reichweite der Versicherungsschutz seiner Kreditkarte hatte», um dann für einen ausreichenden Schutz aller Reisenden zu sorgen.


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