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Donnerstag, 29. November 2007

Gebrauchsanleitung lesen - Schadensanspruch könnte erlöschen

Stuttgart/Kleve (dpa/tmn) - Verbraucher müssen Gebrauchsanleitungen von Haushaltsgeräten lesen. Andernfalls können sie bei einem Defekt durch falsche Nutzung unter Umständen keinen Schadensersatz geltend machen.

Stuttgart/Kleve (dpa/tmn) - Verbraucher müssen Gebrauchsanleitungen von Haushaltsgeräten lesen. Andernfalls können sie bei einem Defekt durch falsche Nutzung unter Umständen keinen Schadensersatz geltend machen.

Darauf weist der Fachverband Tekom in Stuttgart hin und beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Kleve (Az.: 5 S 48/06). In dem Fall hatte sich die Hausratversicherung geweigert, für eine in Brand geratene Mikrowelle zu zahlen. Die Besitzerin hatte das Verbot, darin Körnerkissen zu erhitzen, nach eigenen Angaben überlesen.

Das Gericht entschied, die Frau müsse den Schaden in Höhe von 750 Euro selbst tragen, denn die Gebrauchsanleitung war nur fünf Seiten lang. «Verbraucher müssen für die eigene Sicherheit sorgen, indem sie die Hinweise des Herstellers beachten und die Sicherheitseinrichtungen am Produkt gebrauchen», erklärt Rechtsanwalt Jens-Uwe Heuer, bei der Tekom Experte für Produkthaftung.

Dazu gehöre auch, das Produkt nicht entgegen dem Verwendungszweck zu nutzen. Die Gesellschaft für Technische Kommunikation (Tekom) ist der deutsche Fachverband für Technische Kommunikation und Informationsentwicklung.


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