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Dienstag, 13. November 2007

Geschäftstermine bei drohendem Bahnstreik früh absagen

Heidelberg (dpa/tmn) - Geschäftstermine in einer anderen Stadt sollten vor einem angekündigten Bahnstreik besser verschoben werden. Das empfiehlt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg.


Heidelberg (dpa/tmn) - Geschäftstermine in einer anderen Stadt sollten vor einem angekündigten Bahnstreik besser verschoben werden. Das empfiehlt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg.

Fahren keine Züge, kann ein vereinbarter Termin möglicherweise nicht mehr eingehalten werden - was wartende Geschäftspartner übelnehmen könnten. In diesem Fall liege ein vorvertragliches Verschulden vor, erklärt der Jurist. Daraus sei theoretisch ein Schadensersatzanspruch ableitbar. «Deshalb ist es besser, vorher anzurufen und Bescheid zu sagen.» Vielleicht sei statt eines Treffens eine Telefon- oder Videokonferenz möglich. Die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) hat angekündigt, von Donnerstag bis Samstag im Nah- und Fernverkehr zu streiken.


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