Reisemängel innerhalb eines Monats reklamieren
Düsseldorf (dpa/tmn) - Urlauber müssen Reklamationen rechtzeitig nach ihrer Rückkehr dem Reiseveranstalter mitteilen. Die Frist hierfür betrage in der Regel einen Monat, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit.
Düsseldorf (dpa/tmn) - Urlauber müssen Reklamationen rechtzeitig nach ihrer Rückkehr dem Reiseveranstalter mitteilen. Die Frist hierfür betrage in der Regel einen Monat, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit.
Mängel wie Baustellenlärm im Hotel müssen dem Veranstalter gegenüber nachgewiesen werden. Dazu könnten sich Urlauber beispielsweise vor dem Rückflug vom Reiseleiter eine Mängelliste unterschreiben lassen. Alternativ reichten auch Fotos oder Zeugenaussagen als Belege aus. Reklamationen sollten zudem stets schriftlich verfasst und per Einschreiben mit Rückschein versandt werden.
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