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Freitag, 24. August 2007

Anschlussflug wegen Verspätung verpasst: Airline muss zahlen

Frankfurt/Main/Wiesbaden (dpa/tmn) - Reisende können von ihrer Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung fordern, wenn sie wegen einer Verspätung den Anschlussflug verpasst haben. Das meldet die Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».


Verpasster Flug wegen Verspätung: Ausgleichszahlungen sind möglich. (Bild: dpa)

Frankfurt/Main/Wiesbaden (dpa/tmn) - Reisende können von ihrer Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung fordern, wenn sie wegen einer Verspätung den Anschlussflug verpasst haben. Das meldet die Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Das Blatt beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 29 C 499/06-46). Handelt es sich demnach beim Anbieter der beiden Flüge um die gleiche Airline, kann sie sich auch nicht mit dem Argument herausreden, die Gäste seien zu spät zum Einchecken für den Anschlussflug erschienen. Denn die Fluggesellschaft hat diese Verspätung schließlich selbst verursacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist, dass die Reise innerhalb der Europäischen Union angetreten wurde - dann greift die EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004. In dem Fall hatte ein Ehepaar von Stuttgart aus eine Thailand-Reise begonnen, bei der auf dem Hin- und Rückweg ein Umstieg in Istanbul vorgesehen war. Auf dem Rückweg kam das Paar wegen einer Verspätung der Maschine aus Bangkok erst fünf Minuten vor dem geplanten Abflug nach Stuttgart am Check-in an. Das war zu spät, um noch an Bord zu gehen. Erst mehr als zehn Stunden später erreichte das Paar mit einem anderen Flug Stuttgart.

Die Fluggesellschaft musste dem Ehepaar daraufhin rund 800 Euro zahlen. Denn in diesem Fall waren die Bedingungen für eine Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung erfüllt, entschied das Gericht. Es komme nicht darauf an, aus welchen Gründen eine Fluggesellschaft ihre Gäste von einer Flugverbindung auf eine andere, später am Tag startende Maschine umbucht - die Tatsache allein reiche aus.


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