Reiserücktritt wegen heftiger Brände nicht kostenlos
Halle (dpa) - Wegen der verheerenden Waldbrände in Südeuropa können Urlauber beim Reiseveranstalter nicht in jedem Fall Ansprüche auf kostenlose Stornierung auf Grund höherer Gewalt geltend machen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle aufmerksam.
Halle (dpa) - Wegen der verheerenden Waldbrände in Südeuropa können Urlauber beim Reiseveranstalter nicht in jedem Fall Ansprüche auf kostenlose Stornierung auf Grund höherer Gewalt geltend machen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle aufmerksam.
Ob eine Reise erheblich gefährdet oder beeinträchtigt ist, hängt immer von der Lage am Urlaubsort und nicht von der persönlichen Einschätzung des Reisenden ab, berichten die Verbraucherschützer. Wer zum Beispiel aus Angst oder wegen geringer Schäden an der Unterkunft eine Reise kündigt, könne sich bei den Reiseveranstaltern nicht auf höhere Gewalt berufen. Diese liege eher vor, wenn die gesamte Region nach einem Brand verwüstet ist.
Die Veranstalter reagieren auch ablehnend auf Kündigung wegen höherer Gewalt, wenn noch viel Zeit bis zum Urlaubsantritt ist, teilte die Zentrale weiter mit. Sie rät, Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen und um eine Umbuchung zu einem anderen Urlaubsziel zu bitten.
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