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Freitag, 10. August 2007

Schmerzensgeld nach Unfall: Versicherung darf nicht hinhalten

Nürnberg (dpa/tmn) - Unfallopfer müssen es nicht hinnehmen, wenn ihre Haftpflichtversicherung sie bei der Regulierung des Schadens hinhält. Verzögert die Versicherung mutwillig die Auszahlung eines Schmerzensgeldes, steht Geschädigten als Ausgleich eine höhere Summe zu.

Nürnberg (dpa/tmn) - Unfallopfer müssen es nicht hinnehmen, wenn ihre Haftpflichtversicherung sie bei der Regulierung des Schadens hinhält. Verzögert die Versicherung mutwillig die Auszahlung eines Schmerzensgeldes, steht Geschädigten als Ausgleich eine höhere Summe zu.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hervor, über das «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet. Nach Auffassung der Richter sei eine Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet, einen Schaden zügig zu begleichen (Az.: 5 U 1921/06).

Das Gericht billigte mit seinem Spruch einem Unfallopfer Schmerzensgeld in Höhe von 35 000 Euro zu. In dem Fall zog sich die Schadensregulierung nach einem Unfall über Monate hin, bei dem feststand, dass hauptsächlich der andere Verkehrsteilnehmer die Schuld trug. Außerdem erklärte sich die Versicherung nur zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2000 Euro bereit, obwohl dem Opfer einschlägigen Schadenstabellen zufolge ein höheres Schmerzensgeld zustand. Beides war der der Versicherung den Richtern zufolge bekannt - sie habe aber offenbar bewusst eine Zermürbungstaktik gewählt. Das müssten Kläger aber nicht hinnehmen.


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