Verkürzte Reise spät bemerkt: Stornierung trotzdem möglich
Pauschalurlauber sollten die Angaben in ihrer Reisebestätigung immer mit den Buchungsdaten vergleichen.
München/Wiesbaden (dpa/tmn) - Pauschalurlauber sollten die Angaben in ihrer Reisebestätigung immer mit den Buchungsdaten vergleichen. Wenn der bestätigte Reisetermin und der gewünschte Urlaubszeitraum voneinander abweichen, sollten sie sich sofort beim Reisebüro melden.
Im Notfall kann die Tour kostenlos storniert werden - und zwar unter Umständen selbst dann, wenn die Abweichung erst wenige Wochen vor der Reise auffällt. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 131 C 375517/05), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.
Im verhandelten Fall ging es um eine Kreuzfahrt, die vom 22. Juli bis zum 4. August dauern sollte. Der Anbieter nannte in der im März ausgestellten Reisebestätigung dann aber eine Zeit an Bord vom 22. bis 30. Juli. Die Urlauber leisteten darauf eine Anzahlung, denn die Tourverkürzung um vier Tage fiel ihnen erst Ende Juni auf, nachdem sie ihre Unterlagen im Reisebüro abgeholt hatten. 16 Tage vor der geplanten Abreise sagten sie die Tour ab, woraufhin der Anbieter Stornokosten berechnete - zu Unrecht, entschied das Gericht.
Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass den Touristen die Kürzung der Reisedauer bewusst war, als sie die Anzahlung leisteten, heißt es im Urteil. Die Abweichung des Termins sei bei flüchtiger Lektüre der Bestätigung «nicht ohne weiteres erkennbar» gewesen. Auch das Wort «Reisebestätigung» an sich habe keinen Hinweis auf eine Abweichung vom gebuchten Termin gegeben. Die 14-tägige Frist für eine sogenannte Irrtumsanfechtung des Reisevertrages habe deshalb erst in dem Moment begonnen, in dem die Urlauber den Fehler bemerkten. Weil es die Frist dann auch einhielt, bekam das Paar sein Geld komplett zurück.
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