Verspätungen im Nahverkehr: Künftig Recht auf Entschädigung
Halle (dpa) - Bei der Verspätung von Nahverkehrszügen um mehr als eine Stunde haben Fahrgäste in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen künftig ein Recht auf Entschädigung.
Halle (dpa) - Bei der Verspätung von Nahverkehrszügen um mehr als eine Stunde haben Fahrgäste in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen künftig ein Recht auf Entschädigung.
Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten acht Bahnunternehmen aus der Region am Donnerstag in Halle. «Ziel ist es, dieses Fahrgastrecht möglichst schnell bundesweit einzuführen», sagte der Vorstandsvorsitzende der DB Regio AG, Ulrich Homburg. Das Recht auf Entschädigung im Regionalverkehr gibt es bereits in Bayern und Schleswig-Holstein. «Wir wollen damit dokumentieren, dass der Kunde uns wichtig ist - und die Kundenzufriedenheit erhöhen», sagte Homburg.
Wenn ein Fahrgast sein Nahverkehrs-Ziel mehr als 60 Minuten später erreicht, bekommt er in in den drei ostdeutschen Bundesländern vom 1. Januar an ein Viertel des Fahrkartenpreises per Gutschein erstattet; bei mehr als 120 Minuten die Hälfte. Keine Entschädigung gibt es für Reisende mit Fahrkarten unter vier Euro oder mit Schülerzeitkarten, Schönem-Wochenend-Ticket oder Länder-Ticket. Im Fernverkehr besteht bundesweit Anspruch auf 20 Prozent Erstattung, wenn das Ziel mehr als eine Stunde zu spät erreicht wird.
Neben der Deutschen Bahn beteiligen sich die cantus Verkehrsgesellschaft, Connex Sachsen, die Erfurter Bahn, die Süd-Thüringen-Bahn GmbH, Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt, die Vogtlandbahn und die Freiberger Eisenbahngesellschaft. Wenn der Kunde mit Zügen mehrerer Unternehmen gefahren ist, klären diese im Nachhinein, wer die Verspätung verursacht hat.
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